Stellungnahme der Diakonie Österreich zum Entwurf

2017-7-27 · die Gewährung die soziale Hilfsbedürftigkeit ist, Regelungen die unter den Kompetenztatbestand "Armenwesen" fallen und daher in Ausführung und Vollziehung bei den Ländern liegt. Sollte es sich demnach um eine Grundsatzbestimmung im Sinne des Art. 12 B-VG handeln, bedarf dies einer ausdrücklichen Bezeichnung (Art. 12 Abs. 4 B-VG).

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