Landesgruppen-Ordnung - sscd-ev.de

2016-2-15 · (Ausstellungsausstattung, techn. Geräte, etc.) oder den Landesgruppenmitgliedern einen Teil an Hand einer Festlichkeit zufließen zu lassen. 6. Finanzen der LG müssen nur in Notfällen, wie z.B. Existenz-Not des Hauptclubs abgeführt werden. In Kraft getreten: 05.12 2010

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