Hauptsatzung - nordheim.de

2017-8-2 · gruppen 9 bis 10 und S10 bis S11 TVöD, soweit es sich nicht um Aushilfsangestellte handelt, 2. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigebigkeitsleis-tungen von mehr als 250 Euro, aber nicht mehr als 2.500 Euro im Einzelfall, 3. die Stundung von Forderungen,

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