Aus der Medizinischen Klinik und Poliklinik I

2013-12-9 · Nahrungsmittelzusatz und ist somit frei erhältlich. Seine Herstellung unterliegt damit nicht dem Arzneimittelgesetz und wird demnach auch nicht überwacht. In stichprobenartigen Messungen von unterschiedlichen US-Präparationen, die als „DHEA 25 mg“ ausgewiesen waren, lagen die tatsächlich gemessenen DHEA-Mengen zwischen 0 und 140 mg [1].

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